Füllungen und Inlays

Füllungen und Inlays

In unserer Praxis finden folgende Folgende Verwendung:

  • Keramikinlays
  • Goldinlays
  • Komposit-Füllungen (Kunststofffüllungen)
  • Amalgamfüllungen
  • Glasionomerzemente (nur als provisorische Versorgung)

Welches dieser Materialien für Sie in Frage kommt, wird von Fall zu Fall individuell entschieden. Diese Entscheidung und gegebenenfalls entstehende zusätzliche Kosten werden selbstverständlich vor der Behandlung mit Ihnen besprochen.

 

Leistungen der GKV:

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen im sichtbaren Frontbereich die Kosten für zahnfarbene Kompomer- oder Kompositfüllungen und im Seitenzahnbereich die Kosten für eine Amalgamfüllung. Bei Amalgamallergie (nachgewiesener Allergietest erforderlich) oder Niereninsuffizienz trägt die GKV die Kosten für Kompositfüllungen im Seitenzahnbereich.

Gesetzlich Versicherte können eine andere als die von den gesetzlichen Kassen angebotene Standardversorgung wählen. In diesem Fall werden von der Zahnarztpraxis die Kosten für die Standardversorgung mit der Krankenkasse abgerechnet und die darüber hinausgehenden Mehrkosten werden von Ihnen selbst getragen.